Die smarte Online-Scheidung

Vertrauen Sie unserer langjährigen Expertise! Wir gestalten Ihre Scheidung für Sie so einfach und angenehm wie möglich.

Schnell

In nur vier Schritten vom Scheidungsantrag bis zum Abschluss Ihrer Scheidung.

Kostengünstig

Zahlen Sie nur das, was wirklich nötig ist. Bei uns gibt es keine versteckten Kosten.

Professionell

Profitieren Sie von unserer langjährigen Erfahrung und vertrauensvollen Zusammenarbeit.

unser Service

Wir erleichtern Ihnen den Scheidungsprozess

Wir sind bundesweit für Sie da

Wenn Sie sich scheiden lassen möchten, müssen Sie zunächst die Scheidung in Form eines Scheidungsantrags bei Gericht einreichen. Eine Scheidung verursacht Kosten und ist meist zeitintensiv und anstrengend. Genau das möchten wir vermeiden.

Bei uns können Sie den Antrag für Ihre Scheidung online erstellen. Wir unterstützen Sie bei allen rechtlichen und formalen Angelegenheiten, um für Sie einen reibungslosen Ablauf sicherzustellen und Kosten zu sparen.

So einfach funktioniert’s

In nur vier Schritten zur smarten Online-Scheidung

1. Scheidungs­antrag

Übermitteln Sie uns den Scheidungsantrag und evtl. benötigte Dokumente bequem und einfach direkt über unser Online-Formular.

2. Vollmacht

Innerhalb von 24h (werktags) erhalten Sie von uns eine Rückmeldung per E-Mail. Senden Sie uns die darin enthaltene Vollmacht unterzeichnet zurück.

3. Antrag vor Gericht

Sobald alle benötigten Unterlagen vorliegen, reichen wir Ihren Scheidungs­antrag unverzüglich bei Gericht ein.

4. Scheidung

Wir erwirken für Sie zeitnah einen Scheidungstermin bei Gericht und begleiten Sie dorthin.

24h Antwortgarantie

Wir garantieren Ihnen, dass wir uns werktags innerhalb von 24 Stunden nach Eingang des Scheidungsantrags bei Ihnen zurückmelden. In den meisten Fällen haben wir Ihren Antrag zu diesem Zeitpunkt bereits bearbeitet und können Ihnen einen Kostenvoranschlag unterbreiten.

Ratenzahlung & Mindestgebühr

Unsere Anwaltsgebühren können ohne Mehrkosten in Raten gezahlt werden – sprechen Sie uns bei Bedarf einfach darauf an. Darüber hinaus zahlen Sie bei einer einvernehmlichen Scheidung nur die gesetzliche Mindestgebühr.
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Verfahrenskostenhilfe

Die Kosten einer Scheidung sind einkommensabhängig. Bei geringem Einkommen können Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen, so dass die Antwalts- und Gerichtskosten ggf. vom Staat übernommen werden. Zum Formular

Unsere Philosophie

Durch unsere konsequente Spezialisierung und unser fundiertes Fachwissen, kombiniert mit langjähriger Erfahrung, wissen wir genau, was im konkreten Fall zu tun ist. Wir sind täglich mit Engagement bei der Arbeit und geben stets unser Bestes, um Ihre Scheidung erfolgreich durchzuführen. Dabei legen wir Wert auf eine vertrauensvolle Zusammenarbeit und vertreten Sie stets seriös und professionell.

FAQ

Häufig gestellte Fragen

Warum ist eine einvernehmliche Scheidung günstiger?
Wenn die Eheleute das Scheidungsverfahren ohne weitergehende Streitigkeiten absolvieren, hält dies den Verfahrenswert gering. Die Anwalts- und Gerichtskosten sind dann so gering wie möglich.
Braucht man immer einen Anwalt?
Der Scheidungsantrag muss zwingend durch einen zugelassenen Rechtsanwalt erfolgen. Beim Familiengericht gilt Anwaltszwang.
Können wir uns einen gemeinsamen Anwalt nehmen?
Es ist nur erforderlich, dass der antragstellende Ehegatte durch einen Rechtsanwalt vertreten wird. Sofern also keine Folgesachen (Unterhalt, Sorgerecht etc.) verhandelt werden, ist eine anwaltliche Vertretung ausreichend.
Wie lange dauert das Scheidungsverfahren?
Sollten uns alle notwendigen Unterlagen vorliegen, reichen wir den Antrag bei Gericht noch am selben Werktag ein. Die Verfahrensdauer hängt bei einer einvernehmlichen Ehescheidung von der Ermittlung und Berechnung des Versorgungsausgleiches ab. Durchschnittlich dauert ein Scheidungsverfahren (von der Antragstellung bis zum Scheidungsausspruch) zwischen ein bis drei Monaten.
Wie lange müssen wir vor der Scheidung getrennt sein?
Für den Ausspruch der Scheidung muss das sogenannte Trennungsjahr absolviert sein. Eventuell kann der Scheidungsantrag bereits etwas früher gestellt werden. Wichtig ist jedenfalls, dass zum Zeitpunkt des Ausspruches der Scheidung die zeitlichen Voraussetzungen für die Ehescheidung erfüllt sind. In Ausnahmefällen (sogenannte Härtefallscheidung) kann die Scheidung auch schon deutlich vor Ablauf des gesetzlich vorgeschriebenen Trennungszeitraumes ausgesprochen werden.
Wie kommen die Scheidungskosten zustande?
Die Gebühren für das Scheidungsverfahren orientieren sich an Ihren Einkommensverhältnissen. Verläuft die Scheidung ohne größeren Streit, kann dies den Kostenaufwand deutlich reduzieren. Nach Einreichung Ihres Online-Antrages erstellen wir umgehend eine individuelle Kostenkalkulation.

Wir betreuen Sie optimal

Schenken Sie uns Ihr Vertrauen

Wir bearbeiten Ihren Fall schnell und effizient und sorgen für eine stressfreie, schnelle und smarte Scheidung! Für Ihre Fragen oder ein persönliches Gespräch sind wir jederzeit für Sie da.

Smart-Scheidung

Scheidungsantrag online stellen

Das Ausfüllen und Übermitteln des Scheidungsantrags über unsere Webseite ist für Sie unverbindlich und kostenlos. Wir bearbeiten Ihre Anfrage und setzen uns anschließend mit einem Kostenvoranschlag mit Ihnen in Verbindung. Erst im Anschluss hieran kommt ein Mandatsverhältnis zustande.

Kontakt

Sie haben Fragen zum Ablauf Ihrer Scheidung oder zum Ausfüllen des Scheidungsantrags? Senden Sie uns einfach eine Nachricht! Wir helfen Ihnen und nehmen uns Zeit für eine individuelle und persönliche Beratung. Gerne können Sie uns über das Kontaktformular auch Ihren Rückrufwunsch mitteilen.

Schreiben Sie uns bitte eine Nachricht. Wir rufen Sie gerne zurück.

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